Für Sie als Steuerberater

  • Betreuen Sie ältere Pensionszusagen, die dringend überprüft werden sollten?

  • Suchen Sie nach Möglichkeiten, die Handelsbilanz vor explodierenden Pensionsrückstellungen zu schützen?

  • Stehen bei einigen Ihrer Mandanten Nachfolgeregelungen oder Unternehmensverkäufe an?

  • Suchen Ihre Mandanten nach sinnvollen und zeitgemäßen Versorgungen ohne die Fehler der Vergangenheit?

  • Sind die Versorgungen Ihrer Geschäftsführer insolvenzfest gestaltet?

  • Erfolgt die Bewertung der Rückstellungen und die Saldierung der Finanzierungsmittel richtig?

  • Werden Sie oft mit Fragen des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes konfrontiert?

  • Betreuen Sie Personalabteilungen, die durch Ein- und Austritte regelmäßig vor unterschiedlichen bAV-Fragestellungen stehen?

Sie genießen das hohe Vertrauen Ihrer Mandanten. Von Ihnen wird das volle Wissen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erwartet. Dabei besteht die bAV aus einer Schnittmenge verschiedener Rechtsbereiche, was die Zusammenhänge so komplex macht. Diese Bereiche fallen naturgemäß nicht in den Beratungsumfang eines Steuerberaters – und dürfen es strenggenommen auch nicht. Trotzdem hat ein Steuerberater auch in der bAV bestimmte Pflichten und Verantwortungen. In der Praxis ist die Abgrenzung schwierig.

Ein Steuerberater agiert klug, wenn er sich nicht in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung begibt und sich selbst durch die Einschaltung externer Rechtsberater aus der haftungsrechtlichen Schusslinie nimmt.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen.